TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DEN WETTBEWERB KAPLA®

Artikel 1 – Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Firma KAPLA France SARL, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) Bordeaux unter der Nummer 397 736 638 00016, mit Sitz in 98 Av. de la Garonne, 33440 Saint-Louis-de-Montferrand (nachfolgend „Veranstalter“).

Das Gewinnspiel „Großer Wettbewerb KAPLA “ (nachfolgend „Gewinnspiel“) ist kostenlos und nicht an einen Kauf gebunden.

Artikel 2 – Ablauf des Gewinnspiels

Teilnehmer erstellen in einem der Partnergeschäfte eine Konstruktion aus KAPLA-Plättchen, fotografieren diese und reichen das Foto ein.

Die eingereichten Fotos nehmen an einer öffentlichen Online-Abstimmung teil.

Artikel 3 – Teilnahmeberechtigungen

Teilnahmeberechtigt sind Kinder unter 16 Jahren mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien oder Deutschland. Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an einen Kauf der Produkte gebunden.

Voraussetzungen:

Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters

Nur eine Teilnahme pro Person während des gesamten Gewinnspiels

Eigenständig nur von dem Kind erstellte Konstruktion ausschließlich aus KAPLA-Plättchen

Fotoaufnahme in einem teilnehmenden Partnergeschäft

Unvollständige, falsche oder betrügerische Teilnahmen werden ausgeschlossen.

Artikel 4 – Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt durch die Erstellung einer KAPLA-Konstruktion im Partnergeschäft, die Aufnahme eines Fotos sowie dessen Übermittlung über das vorgesehene System, einen QR-Code der zu einem Online Online-Formular führt.

Teilnahmezeitraum ist vom 1. September bis einschließlich 30. September 2026.

Spätere Einsendungen werden nicht berücksichtigt.

Artikel 5 – Gewinnerermittlung

Alle gültigen Einsendungen werden online veröffentlicht und zur Abstimmung gestellt.

Die drei Beiträge mit den meisten gültigen Stimmen gewinnen.

Der Veranstalter behält sich vor das Recht vor

Stimmen und Teilnahmen zu überprüfen

Manipulationen oder Betrug auszuschließen

keinen Gewinner zu bestimmen, wenn die Beiträge nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen

Artikel 6 – Preise

Die Gewinner erhalten jeweils ein Set mit 1000 KAPLA-Plättchen sowie Goodies.

Der Veranstalter behält sich vor, den kommerziellen Wert der Gewinne anzugeben.

Die Preise sind nicht übertragbar, nicht umtauschbar und nicht in Geld auszahlbar. Die Produkte können nicht beanstandet werden.

Artikel 7 – Bekanntgabe der Gewinner

Die Gewinner werden Ende Oktober 2026 über die Kommunikationsmedien des Veranstalters bekannt gegeben (Website und Social Media).

Die Kontaktaufnahme erfolgt über die angegebenen Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters.

Artikel 8 – Bildrechte

Für die Teilnahme ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Aufnahme und Nutzung der Fotos erforderlich.

Mit der Teilnahme räumt der gesetzliche Vertreter dem Veranstalter das Recht ein, die eingereichten Fotos zu nutzen, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen

Dies gilt weltweit, auf allen Medien (insbesondere Website, Social Media, Werbung) und für eine Dauer von 99 Jahren.

Artikel 9 – Datenschutz

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet (Teilnahmeverwaltung, Gewinnerermittlung, Versand der Preise).

Die Daten werden vertraulich behandelt und nur für einen begrenzten Zeitraum gespeichert

Der Teilnehmer (über den gesetzlichen Vertreter) hat das Recht zur Auskunft, Berichtigung sowie Löschung der Daten. Jede Anfrage kann an kaplade@kapla.com gesendet werden.

Artikel 10 – Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für technische Probleme, Netzwerkstörungen, Datenverluste oder jede andere Komplikation, die die Durchführung des Wettbewerbs behindern könnte.

Der Veranstalter kann das Gewinnspiel anpassen, unterbrechen oder beenden, wenn dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist.

Artikel 11 – Annahme der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme werden diese Teilnahmebedingungen vollständig akzeptiert.

Die Teilnahmebedingungen sind online verfügbar und können auf Anfrage bereitgestellt werden.

Artikel 12 – Anwendbares Recht

Diese Teilnahmebedingungen unterliegen französischem Recht.

Für Streitigkeiten sind die zuständigen Gerichte zuständig.